Finanzielle Entlastung von Familien

Kostenfreie Bildung von der Krippe bis zur Hochschule: Das ist das langfristige Ziel der Landesregierung. In einem ersten Schritt entlastet das Land Familien mit Kindern unter drei Jahren bei den Betreuungskosten für Kita und Tagespflege.

Der neue Paragraf 25 b des Kindertagesstättengesetzes sieht vor, dass Familien einen Zuschuss zu den Betreuungsgebühren erhalten, wenn ihre Kinder in Schleswig-Holstein gemeldet sind und in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreut werden. Der Zuschuss hängt von den tatsächlich gezahlten Betreuungskosten ab und kann bis zu 100 Euro betragen.

Ausführliche Informationen zum neuen Kita-Geld gibt's im Internetportal der Landesregierung:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/K/kitageld.html

Wir stellen darüber hinaus ein Merkblatt zum Herunterladen bereit:

Medien-Information Kita-Geld Schleswig-Holstein

Weitere Eindrücke von unserer Spielstube finden sich übrigens in der landesweiten Kita-Datenbank. Über dieses Portal können jederzeit Voranmeldungen für Kinder durchgeführt werden:

www.kitaportal-sh.de

 

 

 

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