Update: Sportbetrieb bis 20. Dezember massiv eingeschränkt

20201101 Beitragsbild Unterbrechung Amateursport bis 29.11.2020

Mit der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 29.11.2020, bleibt das Sporttreiben im SVS drastisch reduziert. In ganz kleiner Gruppe wird es grundsätzlich möglich bleiben.

 

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung
zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

Verkündet am 29. November 2020, in Kraft ab 30. November bis 20. Dezember 2020
 

Ab Montag, 30.11.2020 bleibt der schleswig-holsteinische Amateursport drastisch heruntergefahren. Ein vollständiges Verbot seiner Ausübung sieht die neueste Landesverordnung weiterhin nicht vor. Bis 20. Dezember darf in minimaler Besetzung trainiert werden. Die entscheidenden Passagen dazu folgen:

§ 11 Sport

(1) Die Sportausübung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt.

(2) Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

(3) Die zuständige Behörde kann für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler, Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für Prüfungen, Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation und Praxisveranstaltungen im Rahmen des Studiums an Hochschulen Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201129_Landesverordnung_Corona.html

 

Für den Großteil unseres SVS-Angebotes bedeutet dies eine erneute Unterbrechung des Spiel- und Trainingsbetriebes. Mannschafts- und Gruppensportarten wie Fußball, Kinderturnen, Cheerleading, Group Fitness oder Gymnastik werden vorläufig nicht erlaubt sein. Sowohl Lauf- und Walking-Freunde als auch Badminton- und Tischtennisspieler*innen könnten sich dagegen zu Zwei-Personen-Trainingsabenden treffen. Wer sich dafür in unsere Sporthalle begibt, denke bitte stets daran, die im Geräteraum ausliegenden Trainings-Teilnehmerlisten auszufüllen. Für eine eventuell erfoderliche werdende Kontaktnachverfolgung ist dies sehr wichtig.

Das allgemeine SVS-Hygienekonzept zur Durchführung des Sportbetriebes wurde angepasst.

Wir wünschen allen SVS-Mitgliedern und -Freund*innen sowie Ihren Familien anhaltend gute Gesundheit!

 

Im Namen des Vorstandes

 

Henning Pape, 1. Vorsitzender

Christopher, Brust, 2. Vorsitzender

 

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