Corona-Virus: Einschränkungen weitgehend aufgehoben

20210919 Beitragsbild Corona Verordnung ab 20.09.2021

Seit 19. März gelten in Schleswig-Holstein keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Vereinssport mehr.

Corona-Bekämpfungsregeln ab 19. März 2022

 

Nach gut 2 Jahren spürbarer Beeinträchtigungen, dürfen Sportler:innen in unserem Bundesland Ihren Hobbys wieder weitgehend normal nachgehen. Mit Verkündung der neuesten Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus, sind fast alle Einschränkungen entfallen. Der weithin bekannte § 11 Sport kommt in seiner aktuellen Fassung stark verkürzt daher:

§ 11 Sport

(1) Auf die Sportausübung und -anleitung findet § 5 keine Anwendung.

(2) Die Veranstalterin oder der Veranstalter von Sportangeboten in Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Schwimm-, Spaß- oder Freibädern hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt.

(3) Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen.

(4) Für Zuschauerinnen und Zuschauer beim Training oder Sportwettbewerben gilt § 5 entsprechend.

Klar ist damit: Jedermann kann wieder an allen Trainings und Wettkämpfen in sämtlichen Gruppenkonstellationen teilnehmen, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Fortan müssen keine Impfzertifikate mehr mitgeführt oder Bescheinigungen über die Gesundung nach einer Corona-Infektion bereitgehalten werden. Allerdings könnten Gemeinden oder Sportvereine von Ihrem Hausrecht in Sportstätten Gebrauch machen und vorerst an 2G- oder 3G-Regeln in ihren Hygienekonzepten festhalten. Diese Entscheidung stünde Ihnen frei.

Seit Pandemie-Beginn verfolgt der SVS-Vorstand stets die Linie, alle landesrechtlichen Vorgaben einhalten, aber zugleich soviel wie möglich erlauben zu wollen. Wir werden diese bewährte Praxis fortsetzen, indem nun auf unserer Sportanlage ebenfalls keine Impf- oder Genesenennachweise zur Teilnahme am Sportbetrieb erbracht werden müssen. Gleichzeitig erinnern wir alle Sportfreund:innen daran, weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll zu bleiben. Im Einzelnen heißt dies: Niemand kommt mit Krankheitssymptomen zum Training/Wettkampf, Abstände werden eingehalten, Sporthalle und Umkleiden bei Benutzung stets belüftet und Versammlungen bitte grundsätzlich im Freien durchgeführt. Mit diesem Verhalten tragen wir zu unser aller Gesundheit sowie zum langsamen Übergang in die Nach-Corona-Zeit entscheidend bei.

Unser Verein hat sein Hygienekonzept, das für alle Sportler:innen verbindlich gilt, aufgrund der neuen Bedingungen angepasst. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung kann auf den Internetseiten der Landesregierung eingesehen werden. Alle Einzelregelungen für den Sport finden sich in § 11. Weiterführende Fragen beantwortet auch eine FAQ-Seite des Landes sowie ausführlich der Landessportverband Schleswig-Holstein auf seiner Internetpräsenz.

 

Bericht: Christopher Brust

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